Bio drauf – Bio drin?

Was unterscheidet Bio-Lebensmittel von konventionellen Lebensmitteln? Welche gesetzlichen Standards und Kontrollen gibt es? Woran sind Bio-Lebensmittel zu erkennen, welche Labels sind verlässlich?
Off

Für viele Verbraucher ist der Kauf von ökologisch erzeugten Lebensmitteln bereits selbstverständlich geworden. Im Vergleich zu konventionell produzierten Lebensmitteln erwarten Verbraucher, dass Öko-Lebensmittel geringer mit Schadstoffen und Rückständen belastet sind und weniger Zusatzstoffe enthalten. Ein weiteres Kriterium für den Kauf von Bio-Lebensmitteln ist die Produktionsweise: Höhere Anforderungen an die Tierhaltung, Verzicht auf Gentechnik und die Vermeidung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Ökologisch erzeugte Lebensmittel sind durch ein gesetzlich definiertes Bio-Siegel erkennbar. Zusätzlich erschweren aber die vielen Öko-Labels, die entweder durch Anbauverbände vergeben werden oder Eigenmarken des Einzelhandels sind, den Überblick.

Im Vortrag soll Licht in das Dunkel des Siegel-Dschungels gebracht werden. Ist wirklich „bio“ drin, wenn „bio“ draufsteht? Wie werden Öko-Lebensmittel kontrolliert und wie steht es mit der Schadstoff- und Rückstandsbelastung? Welche Vorgaben gelten für den ökologischen Landbau und wie müssen Öko-Lebensmittel gekennzeichnet sein?

 


icon12Format:Vortrag
Zielgruppe:Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf:Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl:Nach Rücksprache
Kosten:Nach Rücksprache
Kontakt:lebensmittel@vzsa.de

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.