Die Einwilligung zur Express-Schaltung bei Stromlieferungs-, Mobilfunk- und DSL-Verträgen lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen

Stand:
LG Berlin vom 05.12.2014 (15 O 457/14)
Off

Die beklagte Primastrom GmbH vertreibt an der Haustür Strom-, Mobilfunk- und DSL-Verträge. Auf ihrem Formular verwendet sie die Klausel "Bei Einwilligung zur Express-Schaltung entfällt das Widerrufsrecht". Dies wurde Primastrom nun im von der Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Berlin erstrittenen Anerkenntnisurteil untersagt.

Wir sind der Ansicht, dass die Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligt, da sie das Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraumverträgen entgegen den gesetzlichen Vorgaben beschränkt. Allein der Umstand, dass der Verbraucher eine zeitnahe Inanspruchnahme der Dienstleistung wünscht, führt nach § 356 BGB nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht würde auch nicht einmal dann vorzeitig erlöschen, wenn Primastrom sogar vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Erforderlich wäre vielmehr die vollständige Erbringung der Dienstleistung innerhalb der Frist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.