Mindermengenzuschlag als Schadensersatzpauschale

Stand:
Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.5.23, 15 U 73/22

Die emweo GmbH hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg ein Anerkenntnis abgegeben und sich verpflichtet, künftig keinen pauschalen Mindermengenzuschlag entsprechend den damals verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen.
Off

Die Emweo GmbH, vormals COM-OIL Energie + Service GmbH, hatte bei Minderabnahme von Heizöl Verbraucher:innen einen Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt. Im jeweils abgeschlossenen Vertrag und den damals verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen war jedoch nicht festgehalten, welche Kosten auf den Käufer konkret zukommen konnten und wie sich diese Kosten berechneten. Verbraucher:innen, in deren Heizöltank weniger Öl gepumpt werden konnte, als ursprünglich bestellt, wurden zu Unrecht erhöhte Kosten, bzw. eben dieser Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt.

Ergebnis: In der Berufungsinstanz gab das Oberlandesgericht der Verbraucherzentrale Recht und empfahl dem beklagten Unternehmen ein Anerkenntnis abzugeben. Es erging Anerkenntnisurteil, OLG Hamburg, Az. 15 U 73/22.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil Hanseatisches Oberlandgericht vom 11.5.2023 (Az. 15 U 73/22)

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.