Unwirksame Klauseln zu Ladesäulentarif für E-Autos

Stand:
LG Karlsruhe vom 23.07.2021 (10 O 369/20)
Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Karlsruhe der EnBW Energie Baden-Württemberg AG die Verwendung von sechs Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Stromtanken an Ladesäulen untersagt.

Konkret erklärte das Gericht die Vertragsbedingung für unwirksam, nach der Verbraucher:innen die aktuellen Preiskonditionen an verschiedenen Stellen wie der EnBW-App, an der Ladesäule oder auf der Webseite des Unternehmens selbst in Erfahrung bringen mussten. Ebenso hatte sich der Energieversorger in zwei weiteren Klauseln das Recht vorbehalten, die geltenden Preise jederzeit zu ändern und bei der Rechnungsstellung auch einen Abrechnungsmodus anzuwenden, bei dem nicht nach Kilowattstunden abgerechnet wird. Darüber hinaus verwarf das LG Karlsruhe Zusatzgebühren für Standzeiten, die über den Ladevorgang hinausgehen und eine Roaming-Gebühr für das Laden an fremden Ladesäulen und für Ladevorgänge an „besonderen Orten“ wie Flughäfen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Karlsruhe vom 23.07.2021 (10 O 369/20)

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.