Widerrufsbelehrung von Flexstrom unwirksam

Stand:
LG Berlin vom 22.05.2013 (16 O 159/13)
Off

Im Klageverfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen FlexStrom hat das LG Berlin am 22.05.2013 ein Versäumnisurteil gegen die FlexStrom AG erlassen (16 O 159/13). Unter anderem wurde dem Unternehmen untersagt, sich auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu berufen.

FlexStrom hatte den Kunden nur ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt und zur Wahrung der Widerrufsfrist auf den rechtzeitigen Eingang des Widerrufs bei FlexStrom abgestellt. Da es jedoch auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ankommt, war die Belehrung unwirksam.

LG Berlin vom 22.05.2013 (16 O 159/13).pdf

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.