Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2023, 35 O 80 /23 KfH

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
Off

Bis vor kurzem hatte Aldi tatsächlich steirisches Kürbiskernöl im Sortiment. Die Herkunftsangabe war deutlich auf den Flaschen zu erkennen.

Das Öl, das Aldi jetzt anbietet, wird zwar von derselben Firma hergestellt, aber von dieser nicht mehr als steirisches Kürbiskernöl bezeichnet. Es wird nun als Kürbiskernöl ohne Herkunftsangabe vertrieben. Trotzdem bot Aldi das einfache Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl an und täuscht dadurch über die Herkunft des Produktes.

Wir haben Aldi abgemahnt und gefordert diese Praxis zu unterlassen und uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Leider gibt Aldi in aller Regel keine Unterlassungserklärung ab und ist auch in diesem Fall nicht von dieser Linie abgewichen. Daher haben wir am Landgericht Stuttgart Klage erhoben. Aldi hat dann Rahmen des gerichtlichen schriftlichen Vorverfahrens, aufgrund der eindeutigen Rechtslage ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht Stuttgart hat ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 7. September 2023 (Az. 35 O 80/23 KfH)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.