Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels nicht intransparent

Stand:
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 15.03.2022, 3-08 O 3/22

Die Firma Procter & Gamble Service GmbH hatte im Internet eine Verkaufsaktion durchgeführt, bei der eine elektronische Zahnbürste als Prämie ausgelobt war. Unsere Beanstandung intransparenter Teilnahmebedingungen ist das Gericht nicht gefolgt.
Off

Die Firma Procter & Gamble Service GmbH hatte im Internet eine Verkaufsaktion durchgeführt, bei der eine elektronische Zahnbürste als Prämie ausgelobt war. Nach den Teilnahmebedingungen sollte der Kaufbeleg über den Erwerb des Aktionsproduktes hochgeladen werden. Als intransparent hatte die Verbraucherzentrale, aufgrund von Beschwerden von Verbrauchern, beanstandet, dass aus den Teilnahmebedingungen nicht eindeutig hervorging, dass auch der Kauf im Internet zur Teilnahme berechtigte. So sollte der „Kassenbon“ hochgeladen werden und die Adresse des Marktes angegeben werden.

Die Verbraucherzentrale hat nach erfolgloser Abmahnung Klage erhoben. Das Landgericht Frankfurt am Main allerdings hat entschieden, dass ein verständiger Käufer auch ohne weiteren Hinweis davon ausgehen werde, dass auch online Käufer an der Verkaufsaktion teilnehmen können. Zwar war in dem Feld „wie muss mein Kassenbeleg aussehen“ der Kassenbon eines stationären Supermarktes abgebildet, aber in einem Drop Down Menü konnte der Verbraucher auch „online-Händler“ als Markt ankreuzen, so dass eine Irreführung der Verbraucher vom Gericht nicht gesehen wurde. Die Klage wurde entsprechend abgewiesen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Frankfurt vom 15.3.2022 (Az. 3-08 O 3/22)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.