Airline muss E-Mail-Adresse auf der Webseite leicht auffindbar angeben

Stand:
LG Düsseldorf vom 17.08.2022 (12 O 219/22) – Beschluss
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Auf Antrag und zugunsten der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Düsseldorf gegen die Brussels Airlines SA/NV eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Deutschen Lufthansa Tochter Brussels Airlines SA/NV wird damit untersagt, ihre Webseite gegenüber Verbrauchern in Deutschland ohne eine leicht auffindbare E-Mail-Adresse zu betreiben.

Fluggesellschaften sind verpflichtet auf ihrer Webseite eine E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Eine solche suchten Verbraucher:innen bei Brussels Airlines SA/NV vergeblich.

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Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.