Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen AlleAktien GmbH

Stand:
LG München I, Urteil vom 19.06.2023, 4 HK O 9117/22

Wettbewerbswidrige Angaben im Internet im Zusammenhang mit der Vermarktung von Abonnementverträgen für Investment-Analysen.
Off

Verbraucher:innen sind unmittelbar vor dem Online-Abschluss von Abonnementsverträge über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis des Abonnements, die Kündigungsmodalitäten und die Mindestdauer zu informieren, die Verbraucher:innen mit dem Vertrag eingehen. Auch die Bestellschaltfläche ist korrekt zu beschriften.

Sofern Bewertungen, die angeblich von Verbraucher:innen stammen, veröffentlicht werden, ist mitzuteilen, ob bzw. wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen tatsächlich von Verbraucher:innen stammen, die die angebotenen Beratungsleistung tatsächlich genutzt haben.

Die AlleAktien GmbH bietet Verbraucher:innen ein kostenpflichtiges Abonnement für Investment-Analysen an. Die Bestellschaltfläche war allerdings nur mit dem Hinweis „Jetzt Mitglied werden“ beschriftet. Eine solche Beschriftung genügt nach den gesetzlichen Vorgaben allerdings nicht. Verbraucher:innen müssen deutlich und klar darüber informiert werden, dass sie mit Betätigen des Bestellbuttons einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen. Beim Bestellvorgang selbst muss in klarer Weise über den Vertragsinhalt und bei einem Abonnement auch über Vertragslaufzeit, Kündigungsmodalitäten und den Gesamtpreis des Abos informiert werden. Eine klare Information ist dann nicht gegeben, wenn sich die Verbraucher:innen diese Informationen durch scrollen zusammensuchen müssen.

Der Hinweis, dass das „Herzstück des Tuns zufriedene Privatanleger“ sind, ist nicht geeignet aufzuklären, wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von echten Kund:innen stammen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die AlleAktien GmbH beim Landgericht München I nach erfolgloser außergerichtlicher Abmahnung verklagt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 19.6.2023 (4 HK O 9117/22)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.