Was sich in der Ausbildung der Zahnärzte (Approbationsordnung) ändern muss

Stand:
Die Verbraucherzentrale NRW hat 2018 eine Stellungnahme mit Forderungen zur Neuregelung für die Ausbildung von Zahnärzten (Approbationsordnung) abgegeben. Die Approbationsordnung stammte aus dem Jahr 1955 und ist in ihrer Neufassung im Oktober 2021 in Kraft getreten.
Ausbildung von Zahnärzten: Studenten der Zahnmedizin nehmen eine Zahn-Behandlung vor an einer Dummy Puppe

Die Verbraucherzentrale NRW hat 2018 eine Stellungnahme mit Forderungen zur Neuregelung für die Ausbildung von Zahnärzten (Approbationsordnung) abgegeben. Die Approbationsordnung stammte aus dem Jahr 1955 und ist in ihrer Neufassung im Oktober 2021 in Kraft getreten. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie jedoch für ein Jahr ausgesetzt.

Forderungen:

  • Angehende Zahnärzte sollten bereits im Studium die Patientenrechte und deren strikte Einhaltung in der späteren Berufspraxis lernen.
  • Außerdem sollten die Studenten lernen, in der Gesprächsführung die Patienten umfassend, neutral und verständlich über die Behandlung aufzuklären - auch über Kosten und kostenlose Alternativen.
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In der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verordneten Neuregelung der Approbationsordnung ist zwar vorgesehen: Die angehenden Zahnärzte sollen im Studium grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben auf wissenschaftlicher Grundlage unter Berücksichtigung der Grundsätze einer evidenzbasierten Medizin. Die praktische Ausbildung soll auch Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung sowie zahnärztlicher Qualitätssicherung beinhalten.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW besteht aber gerade in der Zahnmedizin bei der Einhaltung der Patientenrechte und bei der Gesprächsführung noch Verbesserungsbedarf. Deshalb hat die Verbraucherzentrale NRW bei den zuständigen Ministerien eine Stellungnahme eingereicht.

Die Kernforderung: Studenten der Zahnmedizin sollen in ihrer Prüfung nicht nur zu "Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung" befragt werden, sondern explizit "unter besonderer Berücksichtigung der Patientenrechte". Ebenso sollte die zahnärztliche Gesprächsführung konkretisiert werden.

Denn: Die Gesprächsführung soll Patientinnen und Patienten helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Entscheidend ist also, dass Zahnärzte schon in der Ausbildung lernen, Informationen über Dauer, Prognose, Risiken, Kosten und Alternativen der geplanten Behandlungen allgemein verständlich darzulegen, und zwar ohne die Kassenleistung als minderwertig darzustellen.

Stellungnahme der VZ NRW zur Approbationsordnung für Zahnärzte (PDF)

Approbationsordnung für Zahnärzte

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