Verkürzung der Gewährleistungszeit auf 6 Monate ist unzulässig

Stand:
LG Köln vom 29.04.2009 (26 O 99/08)
Off

Eine Klausel, die die Gewährleistung des Händlers auf 6 Monate beschränkt, ist unzulässig und verstößt gegen § 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit den Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf. Das hat das Landgericht Dortmund in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH entschieden.

Das Gericht hielt die von der Beklagten im Reparaturannahmeformular verwendete Klausel "Mängelrügen werden bis zum 6. Monat im Rahmen der Gewährleistung angenommen. Ab dem 7. Monat werden Mängelrügen im Rahmen der Herstellergarantie zur Reparatur angenommen. Hierbei handelt es sich um eine reine Kulanzhandlung und Dienstleistung an den Kunden über Händling und Versand zum Hersteller!" für unwirksam, weil hierdurch die Gewährleistungsrechte des Kunden auf sechs Monate beschränkt würden. Weiter gehende Ansprüche sollten damit abbedungen werden, so die Richter. Das ist bei Verbrauchsgüterkäufen nach § 476 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB unzulässig. Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt nämlich 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.